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Maximum Nachhilfe & Sprachschule, Stift & Tafel gGmbH

Berechtigung, Unterlagen, Anlaufstellen

Was Sie mitbringen und wer Ihnen die Berechtigung gibt.

Für den Integrationskurs und den Berufssprachkurs brauchen Sie eine Teilnahmeberechtigung. Hier steht in einfachen Worten, welche Stelle für Sie zuständig ist und welche Unterlagen Sie mitbringen. Wenn Sie unsicher sind: Kommen Sie vorbei, wir klären es gemeinsam, in sechs Sprachen.

Maximum Sprachschule

Integrationskurs

Berechtigung für den Integrationskurs.

Die Berechtigung ist ein Jahr gültig. Welche Stelle sie ausstellt, hängt davon ab, wo Sie wohnen und woher Sie kommen.

Wer kann teilnehmen?

  • Neu zugewanderte Menschen aus Nicht-EU-Staaten (Berechtigung oder Verpflichtung von der Ausländerbehörde)
  • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Deutsche mit Migrationsgeschichte, länger hier Lebende (Antrag beim BAMF)
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Bestätigung vom Bundesverwaltungsamt)
  • Beziehende von Bürgergeld (Verpflichtung durch das Jobcenter möglich)

Diese Unterlagen bringen Sie mit

  • Pass oder Personalausweis
  • Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung (für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger: Ausweis genügt)
  • Teilnahmeberechtigung oder Verpflichtung im Original (von Ausländerbehörde, Jobcenter oder BAMF)
  • Für Kostenbefreiung und Fahrtkosten: aktueller Bescheid über Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen
  • Wenn vorhanden: Zertifikate früherer Deutschkurse oder Prüfungen

Keine Berechtigung? Wir füllen den Antrag beim BAMF mit Ihnen aus, kostenlos. Bringen Sie nur Ihren Ausweis mit.

Ausländerbehörde: für Nicht-EU-Staatsangehörige

  • Ausländerbehörde der Stadt Fürth

    Wer in der Stadt Fürth wohnt und aus einem Nicht-EU-Staat kommt.

    Schwabacher Straße 170
    90763 Fürth
    Website
    fuerth.de

    Nur mit Termin: online, per E-Mail oder Telefon. Mo 8–16:30 Uhr, Di–Fr 8–12 Uhr.

  • Ausländerbehörde des Landkreises Fürth (Landratsamt)

    Wer im Landkreis Fürth wohnt, z. B. Zirndorf, Oberasbach, Stein, Langenzenn, Cadolzburg.

    Im Pinderpark 2
    90513 Zirndorf

    Nur nach Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon.

  • Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg

    Wer in Nürnberg wohnt und aus einem Nicht-EU-Staat kommt.

    Äußere Laufer Gasse 25
    90403 Nürnberg
    Telefon
    0911 231-4700 (Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr)

    Antrag zuerst online stellen; den Termin und den zuständigen Standort bekommen Sie per Brief.

Jobcenter: bei Bürgergeld

BAMF: für EU-Bürger, Deutsche und länger hier Lebende

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Deutsche mit Migrationsgeschichte und länger hier Lebende (Integrationskurs) sowie Beschäftigte, Auszubildende und Menschen im Anerkennungsverfahren (Berufssprachkurs).

    Frankenstraße 210
    90461 Nürnberg
    Website
    bamf.de

    Der Antrag geht an die für Ihren Wohnort zuständige Regionalstelle; welche das ist, zeigt der BAMF-NAvI (bamf.de/navi). Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus und schicken ihn ab.

Berufssprachkurs

Berechtigung für den Berufssprachkurs.

Die Berechtigung gilt höchstens drei Monate; melden Sie sich also gleich an. Wer Kundin oder Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist, bekommt sie dort, alle anderen beim BAMF.

Wer kann teilnehmen?

  • Ausländerinnen und Ausländer, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationsgeschichte, deren Deutsch für Ausbildung oder Arbeit noch nicht reicht
  • Über Agentur für Arbeit oder Jobcenter: arbeitsuchend, ausbildungsuchend oder arbeitslos gemeldet, in einer Maßnahme oder mit Bürgergeld
  • Über das BAMF: beschäftigt, in Ausbildung, in Vorbereitung auf eine Ausbildung oder im Anerkennungsverfahren
  • Für den Berufssprachkurs B2 brauchen Sie Deutsch auf B1

Diese Unterlagen bringen Sie mit

  • Pass oder Personalausweis
  • Teilnahmeberechtigung im Original, höchstens drei Monate alt (von Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF)
  • Nachweis über Deutsch auf B1 für den Berufssprachkurs B2, z. B. Zertifikat Integrationskurs oder DTZ mit B1
  • Wer beschäftigt ist: letzter Steuerbescheid, falls ein Kostenbeitrag fällig sein könnte (zu versteuerndes Einkommen über 20.000 Euro)
  • Für den Fahrtkostenzuschuss: Bescheid über Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Sozialhilfe

Mit der Berechtigung bekommen Sie eine Liste der Kursträger in Ihrer Nähe. Sie wählen selbst; wir freuen uns, wenn es Maximum ist.

Agentur für Arbeit: Arbeitsuchende und Arbeitslosengeld I

  • Agentur für Arbeit Fürth

    Wer arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ist oder Arbeitslosengeld I bezieht, Stadt und Landkreis Fürth.

    Ludwig-Quellen-Straße 20
    90762 Fürth
    Telefon
    0800 4 5555 00 (kostenfrei)

    Persönliche Arbeitslosmeldung nur am Stresemannplatz 5. Sonst nur mit Termin.

  • Agentur für Arbeit Nürnberg

    Wer in Nürnberg arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ist oder Arbeitslosengeld I bezieht.

    Richard-Wagner-Platz 5
    90443 Nürnberg
    Telefon
    0800 4 5555 00 (kostenfrei)

    Nur mit Termin.

Jobcenter: bei Bürgergeld

BAMF: Beschäftigte, Auszubildende, Anerkennung

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Deutsche mit Migrationsgeschichte und länger hier Lebende (Integrationskurs) sowie Beschäftigte, Auszubildende und Menschen im Anerkennungsverfahren (Berufssprachkurs).

    Frankenstraße 210
    90461 Nürnberg
    Website
    bamf.de

    Der Antrag geht an die für Ihren Wohnort zuständige Regionalstelle; welche das ist, zeigt der BAMF-NAvI (bamf.de/navi). Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus und schicken ihn ab.

Adressen und Telefonnummern: Stand 14.09.2026, von den offiziellen Seiten der Behörden. Bitte prüfen Sie Öffnungszeiten und Termine dort, bevor Sie hingehen.

Umschulung und Weiterbildung

Förderung für Umschulung und Weiterbildung klären.

Ob eine Maßnahme gefördert werden kann, klären Sie bitte mit Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter; die Maßnahmenummer nennen wir Ihnen auf Anfrage.

So läuft es

  1. 1Beratungsgespräch bei uns: Welche Umschulung passt. Die Maßnahmenummer nennen wir Ihnen auf Anfrage.
  2. 2Termin bei Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherung: Dort klären Sie, ob eine Förderung möglich ist.
  3. 3Anmeldung bei uns.

Diese Unterlagen bringen Sie mit

  • Pass oder Personalausweis
  • Lebenslauf und Zeugnisse (auch ausländische, mit Übersetzung, wenn vorhanden)
  • Unterlagen Ihres Kostenträgers, falls vorhanden

Agentur für Arbeit: bei Arbeitslosengeld I oder Arbeitsuche

  • Agentur für Arbeit Fürth

    Wer arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ist oder Arbeitslosengeld I bezieht, Stadt und Landkreis Fürth.

    Ludwig-Quellen-Straße 20
    90762 Fürth
    Telefon
    0800 4 5555 00 (kostenfrei)

    Persönliche Arbeitslosmeldung nur am Stresemannplatz 5. Sonst nur mit Termin.

  • Agentur für Arbeit Nürnberg

    Wer in Nürnberg arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ist oder Arbeitslosengeld I bezieht.

    Richard-Wagner-Platz 5
    90443 Nürnberg
    Telefon
    0800 4 5555 00 (kostenfrei)

    Nur mit Termin.

Jobcenter: bei Bürgergeld

Deutsche Rentenversicherung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben): Antrag über Ihren Rentenversicherungsträger, deutsche-rentenversicherung.de, Servicetelefon 0800 1000 4800 (kostenfrei).

Lieber zusammen mit uns?

Bringen Sie Ihren Ausweis mit. Wir schauen, welche Stelle für Sie zuständig ist, füllen den Antrag aus und melden Sie an, sobald die Berechtigung da ist.